Artikel in der Kategorie Immonews bei BE ! Living

  • Junge Menschen - Eigentum oder Miete

    Dienstag, 8. September 2015 - in Immonews bei BE ! Living

    Gerade habe ich diesen sehr interessanten Artikel bei Spiegel Online gefunden.

     

    Artikel Spiegel Online

     

    Dieser Artikel hat mich dazu veranlasst, darüber nachzudenken, worauf junge Menschen achten sollten, bevor sie sich für eine Kaufimmobilie entscheiden. BE ! Living steht Immobilieninteressenten beratend zur Seite, wenn die Entscheidung ansteht, ob eine Kaufimmobilie wirklich die richtige Option ist? Wie sehen die persönlichen Lebenspläne oder privaten Träume aus und was passiert mit der Immobilie bei berufsbedingtem Ortswechsel oder familiärer Veränderung?

     

    Ein weiterer wichtiger Punkt, der von vielen bei Planung eines Immobilienkaufs nicht bedacht wird ist die Einbeziehung der Kaufnebenkosten zu denen die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Maklerkosten und die Zinsaufwendungen sowie die laufenden Kosten einer im Eigentum bestehenden Immobilie wie Grundbesitzabgaben, Hausgeldanteil und der nicht zu den umlagefähigen Kosten gehört inkl. Rücklage gehören. 

     

    Auf langfristige Sicht wird man die Kosten, die man bei einer Mietimmobilie monatlich aufwenden muss, durch das Eigentum einsparen, was ich an einem Beispiel darstellen möchte:

     

    Ein 24-jähriger Single kauft sich eine Wohnung in Herdecke-Zentrum, 55 m², 2 Zimmer, Baujahr 1975, Kaufpreis: 53.000 €

     

    Die Nebenkosten betragen:

    Grunderwerbsteuer:                                                                                                                3.445,00 €

    Notarkosten inkl. Eintragung Grundschuld bei Eigenkapital 20.000,00 €:            ca. 1.400,00 €

    Maklerkosten:                                                                                                                           1.961,00 €

    Zinsen für die ersten 10 Jahre bei einer Tilgung von 2 % und einem Zins-

    satz von 2,5 % p. A in denersten 15 Jahren, 3,75 % in den folgenden

    10 Jahren und 3,5 % die restlichen 16 Jahre bei gleichbleibender

    monatlicher Ratevon 143,33 €.:                                                                                         12.955,18 €

     

    Gesamtkaufnebenkosten:                                                                                                  19.761,18 €

     

    Mietet dieser Single eine vergleichbare Wohnung für die ortsübliche Miete von 5,50 €/m² hätte er einen jährlichen Mietaufwand von 3.630,00 €. Teilt man die Gesamtkaufnebenkosten durch den jährlichen Mietaufwand braucht der Single ca. 5,4 Jahre, bis sich der Wohnungskauf "gelohnt" hat.

     

    Demnach kann man feststellen, je länger man die Wohnung im selbstgenutzten Eigentum behält, desto besser stellt man sich finanziell gegenüber einer vergleichbaren Mietwohnung. Natürlich kann man die Wohnung, sollte sich für unseren o.g. Single eine Veränderung ergeben (z.B. durch Heirat, Kinder, Wechsel des Arbeitsortes) vermieten, damit würde man ggf. Gewinn erzielen, man darf bei dieser Variante jedoch nicht die möglichen Mietausfälle durch Leerstand oder Zusatzkosten durch Mietnomaden oder -vandalen außer acht lassen.

     

    Die Anschaffung einer Immobilie sollte demnach wohl überlegt sein. Gerne setzen wir von BE ! Living uns mit Ihnen zusammen und stellen alle Varianten auf den Prüfstand. 

  • Bestellerprinzip - Endlich Klarheit

    Mittwoch, 10. Juni 2015 - in Immonews bei BE ! Living

    Das lange erwartete Bestellerprinzip ist nun endlich in Kraft getreten und damit ist die weitere Marschroute klar definiert: Wer bestellt bezahlt !

     

    Doch wann ist man Besteller und wann nicht? Schließlich bestellt man doch auch eine Maklerleistung, wenn man eine von diesem angebotene Wohnung besichtigen möchte. Da jedoch, sobald der Vermieter den Makler beauftragt, die Wohnung für ihn an passende Mietinteressenten zu vermitteln, mit der durch die in diesem Fall durch den Vermieter zu bezahlende Provision bereits die dem Makler entstehenden Unkosten für die notwendigen Besichtigungen abgedeckt sind, hat der Interessent keine Kostenfallen zu befürchten.

     

    Wenn man nun jedoch auf der Suche nach einer Wohnung den Makler mit dieser Suche als Mieter unmißverständlich beauftragt ist die Bestellersituation umgekehrt. In diesem Fall darf der Makler jedoch nur dann Provision von dem Mieter verlangen, wenn die vermittelte Immobilie dem Makler nur durch die konkret für diesen Mieter (Auftraggeber) durchgeführte Suche bekannt wurde, also nicht bereits bei Suchauftragsannahme im Bestand des Maklers war.

     

    Natürlich wird es nach dieser Neuregelung den einen oder anderen Vermieter aus Kostengründen dazu verleiten, die Vermietung der eigenen Immobilien selbst in die Hand zu nehmen. Doch spätestens dann, wenn man feststellt, wie nervenaufreibend und zeitraubend sich manch eine Vermietung darstellen kann, wird man feststellen, dass der Makler seine Provision wert ist.

     

    Wer hierzu konkrete Fragen hat ist bei der BE ! Living Immobilienvermittlung & -verwaltung in Herdecke, Potsdam und Nümbrecht herzlich willkommen.

  • Grunderwerbsteuer - Erhöhung in Brandenburg zum 01.07.2015

    Montag, 11. Mai 2015 - in Immonews bei BE ! Living

    Beim Ankauf einer Immobilie muss man bedenken, dass noch einige Nebenkosten zu dem Kaufpreis hinzukommen. Zu diesen Kosten gehören neben den Notarkosten auch die Grunderwerbsteuer, die direkt an das Finanzamt abzuführen ist. Diese Grunderwerbsteuer fällt je nach dem in welchem Bundesland man die Immobilie kauft, unterschiedlich aus und nimmt unterschiedliche Entwicklungen. Während in Bayern und Sachsen noch 3,5 % vom Kaufpreis kalkuliert werden müssen sind es in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und in Schleswig-Holstein bereits 6,5 %, Brandenburg zieht zum 01.07.2015 nach und erhöht ebenfalls auf 6,5 % vom Kaufpreis. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass nicht das Datum des Eigentumsübergangs maßgeblich für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist sondern das Datum, an dem der Vertrag beim Notar rechtsgültig unterzeichnet wurde. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass man bis einschließlich 30.06.2015 einen Vertrag über den Kauf einer Immobilie beim Notar abschließen kann, in dem man den Eigentumsübergang auf ein beliebiges Datum in der Zukunft legt. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 € bedeutet dies konkret eine Ersparnis von 3.000 €, wenn der Kaufvertrag vor dem 30.06. statt nach dem 01.07.2015 beim Notar rechtsgültig abgeschlossen wurde. Dies soll natürlich nicht zu übereilten Kaufentscheidungen führen. Der Immobilienkauf sollte in jedem Fall gut überlegt und die Finanzierung sichergestellt sein, denn an eine Immobilie bindet man sich in der Regel langfristig.