Bestellerprinzip - Endlich Klarheit

Mittwoch, 10. Juni 2015 - in Immonews bei BE ! Living

Das lange erwartete Bestellerprinzip ist nun endlich in Kraft getreten und damit ist die weitere Marschroute klar definiert: Wer bestellt bezahlt !

 

Doch wann ist man Besteller und wann nicht? Schließlich bestellt man doch auch eine Maklerleistung, wenn man eine von diesem angebotene Wohnung besichtigen möchte. Da jedoch, sobald der Vermieter den Makler beauftragt, die Wohnung für ihn an passende Mietinteressenten zu vermitteln, mit der durch die in diesem Fall durch den Vermieter zu bezahlende Provision bereits die dem Makler entstehenden Unkosten für die notwendigen Besichtigungen abgedeckt sind, hat der Interessent keine Kostenfallen zu befürchten.

 

Wenn man nun jedoch auf der Suche nach einer Wohnung den Makler mit dieser Suche als Mieter unmißverständlich beauftragt ist die Bestellersituation umgekehrt. In diesem Fall darf der Makler jedoch nur dann Provision von dem Mieter verlangen, wenn die vermittelte Immobilie dem Makler nur durch die konkret für diesen Mieter (Auftraggeber) durchgeführte Suche bekannt wurde, also nicht bereits bei Suchauftragsannahme im Bestand des Maklers war.

 

Natürlich wird es nach dieser Neuregelung den einen oder anderen Vermieter aus Kostengründen dazu verleiten, die Vermietung der eigenen Immobilien selbst in die Hand zu nehmen. Doch spätestens dann, wenn man feststellt, wie nervenaufreibend und zeitraubend sich manch eine Vermietung darstellen kann, wird man feststellen, dass der Makler seine Provision wert ist.

 

Wer hierzu konkrete Fragen hat ist bei der BE ! Living Immobilienvermittlung & -verwaltung in Herdecke, Potsdam und Nümbrecht herzlich willkommen.