Grunderwerbsteuer - Erhöhung in Brandenburg zum 01.07.2015

Montag, 11. Mai 2015 - in Immonews bei BE ! Living

Beim Ankauf einer Immobilie muss man bedenken, dass noch einige Nebenkosten zu dem Kaufpreis hinzukommen. Zu diesen Kosten gehören neben den Notarkosten auch die Grunderwerbsteuer, die direkt an das Finanzamt abzuführen ist. Diese Grunderwerbsteuer fällt je nach dem in welchem Bundesland man die Immobilie kauft, unterschiedlich aus und nimmt unterschiedliche Entwicklungen. Während in Bayern und Sachsen noch 3,5 % vom Kaufpreis kalkuliert werden müssen sind es in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und in Schleswig-Holstein bereits 6,5 %, Brandenburg zieht zum 01.07.2015 nach und erhöht ebenfalls auf 6,5 % vom Kaufpreis. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass nicht das Datum des Eigentumsübergangs maßgeblich für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist sondern das Datum, an dem der Vertrag beim Notar rechtsgültig unterzeichnet wurde. In der Praxis könnte dies bedeuten, dass man bis einschließlich 30.06.2015 einen Vertrag über den Kauf einer Immobilie beim Notar abschließen kann, in dem man den Eigentumsübergang auf ein beliebiges Datum in der Zukunft legt. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 € bedeutet dies konkret eine Ersparnis von 3.000 €, wenn der Kaufvertrag vor dem 30.06. statt nach dem 01.07.2015 beim Notar rechtsgültig abgeschlossen wurde. Dies soll natürlich nicht zu übereilten Kaufentscheidungen führen. Der Immobilienkauf sollte in jedem Fall gut überlegt und die Finanzierung sichergestellt sein, denn an eine Immobilie bindet man sich in der Regel langfristig.